Im Zuge der Energiewende hat die österreichische Regierung ein Konjunkturpaket vorgestellt, das den Ausbau von Sonnenstrom maßgeblich beeinflussen wird. Im Folgenden Beitrag finden Sie die wichtigsten Fakten und detaillierte Informationen zu diesen Neuerungen.
Die geplanten Neuerungen sollen ab 01.01.2024 für zwei Jahre gelten:
- Keine Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen bis 35 kWp
- gilt für Solarmodule, Stromspeicher, Zubehör und Installation
- Kein Antrag notwendig
Ich habe bereits eine Förderung
Haben Sie bereits einen Förderzusage erhalten, sollen Sie laut Bundesministerium die PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen. Die genehmigte Förderung bleibt bestehen. Eine Doppelförderung ist nicht geplant.
Keine Förderung, aber 2023 bauen?
Das Bundesministerium für Klimaschutz arbeitet gerade an Übergangslösungen, damit auch diese Fälle berücksichtigt werden.
Was ändert sich für Unternehmen?
Für Unternehmen ändert sich nichts. Unternehmen können wie bisher einen Antrag auf zukünftige Fördercalls der OeMAG stellen.
Beratungsstellen des Bundesministeriums
Steuerrechtliche Fragen zur geplanten Umsatzsteuerbefreiung sind direkt an das Bundesministerium für Finanzen zu richten: (Telefon: 050 233 765)
Für Fragen zur bisherigen Förderunge (EAG Investförderung) wenden Sie sich direkt an das Servicebüro des Klimaschutzministeriums:
E-Mail: servicebuero@bmk.gv.at
Telefon: +43 (0) 800 21 53 59.
Nutzen Sie unsere Expertise
LURALUX steht Ihnen mit umfassender Erfahrung und Fachkenntnis zur Seite. Wir bieten Ihnen nicht nur qualitativ hochwertige Photovoltaik-Anlagen, sondern auch eine individuelle Beratung, um die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie Herrn Michael Lackner unter info@luralux.at, und lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine nachhaltige Zukunft beschreiten.
Quelle: bmk.gv.at